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Archäologische Funde gelten nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes generell im Augenblick ihrer Entdeckung als Bodendenkmale und stehen damit unter Schutz - unabhängig davon, ob hier bereits ein Bodendenkmal in den Denkmallisten ausgewiesen ist oder nicht. Wenn Sie also bei Bauarbeiten (auch auf Ihrem Privatgrundstück) auf Funde stoßen sollten, die auch für Laien als archäologisch relevant zu erkennen sind, müssen Sie die Erdarbeiten umgehend stoppen und uns benachrichtigen.
Das brandenburgische Denkmalrecht kennt darüber hinaus ein so genanntes "Schatzregal". Das bedeutet, dass herrenlose Fundstücke oder solche, deren Eigentumsverhältnisse nicht mehr zu ermitteln sind, automatisch Eigentum des Landes sind - auch dann, wenn Sie sie auf ihrem Privatgrundstück finden. Auch in diesem Fall dürfen Sie sie also nicht einfach als Andenken oder Dekorationsobjekt behalten, sondern sind verpflichtet, es den Denkmalschutzbehörden anzuzeigen und zu übergeben. Fundstücke, die in das Eigentum des Landes Brandenburg übergehen, werden in der Regel durch das Archäologische Landesmuseum in Verwahrung genommen.