Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register und kann von jedem benutzt werden. Für personenbezogene Daten ist die Darlegung des berechtigten Interesses notwendig.
Die Katasterauskunft gewährt Einsicht in das Liegenschaftskataster und erteilt daraus auf Antrag Auskünfte und Auszüge. Des weiteren werden Bescheinigungen ausgestellt und Unschädlichkeitszeugnisse erteilt. Eine bestimmte Form für die Stellung der Anträge ist nicht vorgeschrieben.
Zur Erleichterung der schriftlichen Antragstellung steht das Antragsformular unter Formulare als pdf-Datei zur Verfügung.
Bei Anträgen in elektronischer Form (E-Mail) wird empfohlen, die Angaben aus dem Antragsformular zu übernehmen.
Die Messungsvorbereitung ist zuständig für die Ausfertigung und Zusammenstellung der Vermessungsunterlagen (alle Daten des amtlichen Vermessungswesens, die für die Durchführung einer Vermessung erforderlich sind) und erteilt Auszüge aus den Nachweisen und Übersichten des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes.
Ergänzung von Vermessungsunterlagen bzw. Messungsvorbereitung