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Grundsteuerreform

Notwendige Daten für die Ermittlung der Grusteuer

Die Daten des Liegenschaftskatasters und die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses zur Ermittlung der Grundsteuer müssen nicht beim Kataster- und Vermessungsamt abgefragt werden.

Alle notwendigen Grundstücksdaten werden Ihnen im Land Brandenburg auf der Webseite  online bereitgestellt.

Diese Informationen zum geltenden Stichtag 01.01.2022 wie Flurstücksangaben, amtliche Flächengröße, Bodenrichtwerte und Bodenschätzungsergebnisse erhalten Sie dort. Änderungen der Daten des Liegenschaftskatasters können nicht rückwirkend durch das Kataster- und Vermessungsamt vorgenommen werden.

Ihre Fragen zur Erhebung der Grundsteuer, dem Informationsportal für Grundstücksdaten und der Verwendung der daraus abgeleiteten Grundstücksdaten zur Übermittlung über die ELSTER-Schnittstelle richten Sie bitte an die Finanzverwaltung. Kontaktinformationen, Ansprechpersonen, besondere Sprechzeiten usw. erhalten Sie auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Einrichtungen des Landes Brandenburg, die für den Bereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gebildet wurden. Ihre Geschäftsstellen sind bei den Katasterbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte eingerichtet.

Vorsitzender des Gutachterausschusses

Herr Kuhnke

Leiterin der Geschäftsstelle

Frau Kögel

Anschrift

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland

  • Waldemardamm 3
  • 14641 Nauen
  • 03321 / 403 6181
  • 03321 / 403 36181
  • E-Mail schreiben