Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Grundsteuerreform

Notwendige Daten für die Ermittlung der Grundsteuer

Die Daten des Liegenschaftskatasters und die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses zur Ermittlung der Grundsteuer müssen nicht beim Kataster- und Vermessungsamt abgefragt werden.

Alle notwendigen Grundstücksdaten werden Ihnen im Land Brandenburg auf der Webseite  online bereitgestellt.

Diese Informationen zum geltenden Stichtag 01.01.2022 wie Flurstücksangaben, amtliche Flächengröße, Bodenrichtwerte und Bodenschätzungsergebnisse erhalten Sie dort. Änderungen der Daten des Liegenschaftskatasters können nicht rückwirkend durch das Kataster- und Vermessungsamt vorgenommen werden.

Ihre Fragen zur Erhebung der Grundsteuer, dem Informationsportal für Grundstücksdaten und der Verwendung der daraus abgeleiteten Grundstücksdaten zur Übermittlung über die ELSTER-Schnittstelle richten Sie bitte an die Finanzverwaltung. Kontaktinformationen, Ansprechpersonen, besondere Sprechzeiten usw. erhalten Sie auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de

Sachgebiet Liegenschaftskataster

Sachgebietsleiterin

Das Sachgebiet Liegenschaftskataster gliedert sich in 2 Bereiche auf:

Das Sachgebiet Liegenschaftskataster verwaltet zur Zeit ca. 179.000 Flurstücke, ca. 82.000 Bestände auf einer Fläche von ca. 1.727 km².

Liegenschaftskataster:

Das Liegenschaftskataster ist ein von der Katasterbehörde geführtes, aus Büchern und großmaßstäbigen Karten bestehendes öffentliches Register, in dem alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt und beschrieben sind, so dass es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentlich rechtliches Basisinformationssystem gerecht wird. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung.
Die Geobasisdaten der Liegenschaften werden im AmtlichesLiegenchaftsKatasterInformationsSystem (ALKIS) geführt.  Folgende Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind unter anderem erhältlich:

 

ALKIS ist der einzige vollständige und geometrisch eindeutige Nachweis der Liegenschaften. Die Darstellung und Beschreibung der Flurstücke und Gebäude umfasst ihre Lage, Nutzungsart, Größe und ihre charakteristischen topographischen Merkmale (Sachdaten), den Nachweis der Grundstückseigentümer und der Nutzungs- und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch sowie die der Katasterbehörde bekannt gewordenen aktuellen Anschriften. Weiterhin werden die aufgrund des Bodenschätzungsgesetzes ermittelten Ergebnisse der Bodenschätzung  (u.a. Ertragsmesszahlen) geführt. Ferner können Hinweis zu Nachweisen anderer öffentlicher Stellen aufgenommen werden.