Sachbereich Führung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster wird laufend fortgeführt. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.

Hauptaufgabe in diesem Zusammenhang ist die Übernahme von Vermessungsschriften in die Nachweise des Liegenschaftskatasters.

Ansprechpartner

Dienstleistungen

  •  Übernahme von beigebrachten und amtseigenen Vermessungsschriften z. B. Gebäudeeinmessung, Grenzvermessung,  in die Nachweise des Liegenschaftskatasters
  • Übernahme der Ergebnisse von Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung, Umlegung) in die Nachweise des Liegenschaftskatasters
  • Führung des Amtlichen LiegenschaftskatasterInformationsSystem (ALKIS)

Informationen zu ALKIS finden Sie hier:    ALKIS - Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem

Übernahme

Das Ergebnis einer Vermessung, wie z. B. einer Zerlegungsmessung oder einer Gebäudeeinmessung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs bzw. einer anderen behördlichen Vermessungsstelle, wird in einer Vermessungsschrift zusammengefasst und dem  Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in die Nachweise des Liegenschaftskatatasters eingereicht. Nach Prüfung auf Eignung erfolgt die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Die erfolgte Fortführung des Liegenschaftskatasters wird den Beteiligten bekannt gegeben.

Ansprechpartner

Antragsberechtigte

  • behördliche Vermessungsstellen des Landes Brandenburg im Namen eines Beteiligten