Neuerteilung

Um nach einem Entzug wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, muss deren Neuerteilung beantragt werden. Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann sowohl postalisch als auch persönlich gestellt werden; die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Neuerteilung (PDF-Format 205,2 KB).

p o s t a l i s c h e   V a r i a n t e :

Die beiden folgenden Formulare bitte ausgefüllt, und mit den erforderlichen Unterlagen versehen, der Führerscheinstelle über den Postweg zuleiten.

Bei dem Personalausweis reicht es aus, wenn dieser als Kopie beigefügt wird. Die genannte Gebühr wird im Anschluss mittels eines Gebührenbescheides erhoben. Die Postanschrift lautet Landkreis Havelland, Führerscheinstelle, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow.

p e r s ö n l i c h e   V a r i a n t e :

Bitte melden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen in Zimmer E11 der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Nauen. (Goethestraße 59/60). Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen. Die o.g. Antragsformulare können mitgebracht werden, ansonsten erhalten Sie diese auch vor Ort. Es wird gebeten, die Gebühr vorzugsweise mit EC-Kartenzahlung zu entrichten.

Bitte  bedenken Sie, dass in beiden Fällen eine gewisse Bearbeitungszeit unvermeidlich ist. Diese liegt derzeit bei etwa drei Monaten.

b e s o n d e r e   H i n w e i s e :

Im Falle einer Fahrerlaubnissperre kann der Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.

Mit Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit. Die Probezeit verlängert sich jedoch um zwei Jahre, es sei denn, eine solche Verlängerung ist bereits vorgenommen worden.

Ist die Fahrerlaubnis wegen einer Zuwiderhandlung innerhalb der Probezeit entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis, sofern ein Aufbauseminar für Fahranfänger bislang nicht durchgeführt worden ist, nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem solchen Aufbauseminar teilgenommen hat. Wird die Fahrerlaubnis wegen einer in der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach §§ 315c, 316, 323a StGB oder § 24a StVG (Alkohol und Betäubungsmittel) entzogen, muss die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar gefordert werden.

Wurde die Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis fürs Inland verfügt, so ist anstatt der Neuerteilung das Recht zu beantragen, von dieser Fahrerlaubnis im Inland wieder Gebrauch zu machen (Anerkennung).

Hinsichtlich der Klassen CE und DE (sowie der jeweiligen Unterklassen) wird auf die Vorschriften der Berufskraftfahrer-Qualifikation hingewiesen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95. Zu beachten ist, dass der FQN nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrerlaubnis eingesetzt werden kann.

Wird nach einem Entzug der Führerschein zur Fahrgastbeförderung neu beantragt, ist die Eignung im besonderen Maße zu prüfen. Zur Klärung der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Personen können daher, unabhängig von der allgemeinen Fahrerlaubnis, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) oder weitere Maßnahmen notwendig werden.