Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr u. 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Zur Verringerung von Wartezeiten wird empfohlen, per Mail/Telefon einen Termin zu vereinbaren.
(20.12.2019) Neue Taxitarifverordnung
Im Amtsblatt Nr. 33/2019 wurde die neue Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland (ugs. Taxitarifverordnung) veröffentlicht.
(28.12.2022) Erste Änderungsverordnung zur Taxitarifverordnung
Im Amtsblatt Nr. 41/2022 wurde die Erste Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland veröffentlicht.
(18.08.2025) TSE-Pflicht und Ausnahmegenehmigung nach § 43 BOKraft
Ab 1. Januar 2026 wird die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bundesweit Pflicht. Für alle Unternehmen im Taxi- und Mietwagengewerbe, die bis dato noch mit älteren Systemen arbeiten, endet damit auch die Übergangsfrist. Bei Verstoß gegen die TSE-Pflicht kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro drohen. Die Technische Sicherheitseinrichtung dient der lückenlosen Dokumentation aller Geschäftsvorfälle sowohl im Taxameter als auch im Wegstreckenzähler. Bei der TSE handelt sich um ein manipulationssicheres Modul, welches den Anforderungen der Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) als auch der Abgabenordnung (§146a AO) entspricht.
Für Mietwagen, für die eine Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 43 i.V.m. § 30 BOKraft besteht und die über kein elektronisches Kassengerät verfügen, gilt die TSE-Pflicht nicht.
Bei Fragen steht Ihnen das Finanzamt Nauen unter der Telefonnummer: 03321 412 328, zur Verfügung. Weiterführende Hinweise finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter folgendem Link: BSI - Fragen und Antworten
Personenbeförderungsrecht:
Fahrlehrer- und Fahrschulwesen: