Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr u. 15:00 - 17:15 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ab dem 04.05.2026 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung FahrlG + PBefG bis auf Weiteres nur noch nach einer zuvor erfolgten Terminvereinbarung für eine persönliche Vorsprache zur Verfügung. Einen Termin erhalten Sie hier über die Online-Buchung .
Antragsformulare:
Antrag für Ausflusgfahrten, Ferienziel-Reisen und gebündelten Bedarfsverkehr
Anlagen zum Antrag:
Anlage 3 - Eigenkapitalbescheinigung
Anlage 4 - Kalkulationsvordruck
Weitere einzureichende Unterlagen zum Antrag:
notw. Unterlagen für 3 - 10 Kfz.
Häufig gestelllte Fragen:
(20.12.2019) Neue Taxitarifverordnung
Im Amtsblatt Nr. 33/2019 wurde die neue Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland (ugs. Taxitarifverordnung) veröffentlicht.
(28.12.2022) Erste Änderungsverordnung zur Taxitarifverordnung
Im Amtsblatt Nr. 41/2022 wurde die Erste Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland veröffentlicht.
(18.08.2025) TSE-Pflicht und Ausnahmegenehmigung nach § 43 BOKraft
Ab 1. Januar 2026 wird die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bundesweit Pflicht. Für alle Unternehmen im Taxi- und Mietwagengewerbe, die bis dato noch mit älteren Systemen arbeiten, endet damit auch die Übergangsfrist. Bei Verstoß gegen die TSE-Pflicht kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro drohen. Die Technische Sicherheitseinrichtung dient der lückenlosen Dokumentation aller Geschäftsvorfälle sowohl im Taxameter als auch im Wegstreckenzähler. Bei der TSE handelt es sich um ein manipulationssicheres Modul, welches den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) als auch der Abgabenordnung (§146a AO) entspricht.
Für Mietwagen, für die eine Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 43 i.V.m. § 30 BOKraft besteht und die über kein elektronisches Kassengerät verfügen, gilt die TSE-Pflicht nicht.
Bei Fragen steht Ihnen das Finanzamt Nauen unter der Telefonnummer: 03321 412 328, zur Verfügung. Weiterführende Hinweise finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter folgendem Link: BSI - Fragen und Antworten
Personenbeförderungsrecht:
Fahrlehrer- und Fahrschulwesen: