Aufenthalt

Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Belange die erste Anlaufstelle. Nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) stehen die Sachbearbeitenden für die Bearbeitung, Prüfung und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln, Genehmigungen von Erwerbstätigkeiten, VISA-Verfahren und Verpflichtungserklärungen zur Seite. Die umfassende Beratung der Ausländerinnen und Ausländer schafft Orientierung und Sicherheit im Lebens- und Arbeitsbereich.

Darüber hinaus arbeitet der Bereich mit allen relevanten Akteuren in der Integrationsarbeit zusammen.

Weitere Informationen können Sie den folgenden Punkten entnehmen: