Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Belange die erste Anlaufstelle. Nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) stehen die Sachbearbeitenden für die Bearbeitung, Prüfung und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln, Genehmigungen von Erwerbstätigkeiten, VISA-Verfahren und Verpflichtungserklärungen zur Seite. Die umfassende Beratung der Ausländerinnen und Ausländer schafft Orientierung und Sicherheit im Lebens- und Arbeitsbereich.
Darüber hinaus arbeitet der Bereich mit allen relevanten Akteuren in der Integrationsarbeit zusammen.
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