Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Die meisten deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft oder Generalkonsulat) verlangen vor Erteilung eines Visums für Besuchsreisen die Vorlage einer Verpflichtungserklärung. Bei der Verpflichtungserklärung muss sich der Gastgeber bzw. die Gastgeberin bei der für seinen/ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde verpflichten, für den gesamten Lebensunterhalt des Gastes während dessen Aufenthalt in Deutschland, einschließlich der Versorgung mit Wohnung und auch im eventuellen Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit, aufzukommen. Diese Verpflichtungserklärung muss schriftlich erfolgen und wird auf einem entsprechenden Antrag als fälschungssicheres, bundeseinheitliches Dokument ausgestellt.
Die Ausländerbehörde ist gehalten, eine Bonitätsprüfung des Gastgebers bzw. der Gastgeberin durchzuführen und dies auf dem Vordruck zu vermerken. Für diese Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit benötigt die Ausländerbehörde entsprechende Nachweise:
mindestens 2.030,00 € netto / Monat für eine Person (Gast)
mindestens 2.350,00 € netto / Monat für zwei Personen (Gäste)
Folgende Unterlagen hat der Gastgeber bzw. die Gastgeberin zur Überprüfung der Bonität hierzu vorzulegen:
Für den Antrag auf eine Verpflichtungserklärung muss der Gastgeber bzw. die Gastgeberin seine/ihre Personalien und die Personalien des Gastes und dessen Passnummer und Heimatanschrift in das Antragsformular eintragen.
Das Original der Verpflichtungserklärung wird dem Gastgeber bzw. der Gastgeberin nach Ausfertigung ausgehändigt. Diese Erklärung muss an den Gast weitergeleitet werden, da diese im Rahmen des Visumverfahrens bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorzulegen ist.
Da die Unterschrift des Gastgebers bzw. der Gastgeberin beglaubigt werden muss, ist eine persönliche Vorsprache des Gastgebers bzw. der Gastgeberin bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung mittels Vertretervollmacht ist nicht möglich! Die Annahme einer Verpflichtungserklärung begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums!
Gültigkeitsdauer der Verpflichtungserklärung
Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltes auf den gesamten sich an die Einreise anschließenden Aufenthalt, auch auf die Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthaltes. Im Regelfall endet die Verpflichtung mit Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde.
Gebühren
Für die Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung beträgt die Gebühr 29,00 Euro. Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Landkreis Havelland
- Amt für Ausländer-
angelegenheiten - / Haus 2
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
Ausländerangelegenheiten, Verpflichtungserklärungen und Einreiseverfahren
Herr Lemme
Zimmer E06
Tel.: 03385 551-4624
Fax: 03385 551-34691
Frau Melzer
Zimmer E04
Tel.: 03385 551-2558
Fax: 03385 551-34691
Frau Buttiron-Mba
Zimmer E09
Tel.: 03385 551-4618
Fax: 03385 551-34691
Frau Gutmacher
Zimmer E09
Tel.: 03385 551-4633
Fax: 03385 551-34691
Frau Sabas
Zimmer E04
Tel.: 03385 551-2566
Fax: 03385 551-34691