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Einreise nach Deutschland

Allgemeine Passpflicht

Ausländerinnen und Ausländer dürfen nach Deutschland nur einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.

Allgemeine Visapflicht

Wer nach Deutschland einreisen möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln zählt auch das Visum. Bei Beantragung des Visums müssen alle für die Erteilung eines Visums maßgeblichen Angaben gemacht werden. Zuständig sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den jeweiligen Herkunftsstaaten.

Generelle Befreiungen

Von der Visapflicht Angehörige einiger Staaten können generell ohne Visum einreisen, unabhängig von Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Hierzu zählen Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und die USA.

Befreiungen von der Visapflicht für Kurzaufenthalte

Für einen Aufenthalt im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens drei Monaten sind einige Staaten von der Visumspflicht befreit, solange keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Durch­füh­rung des beschleu­nigten Fach­kräf­te­ver­fah­rens

Der Landkreis Dahme-Spreewald ist zentrale Ausländerbehörde für das Visumverfahren i.S.d. § 71 Abs. 1 Satz 5 AufenthG.
Weitere Informationen und zuständige Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: Landkreis Dahme-Spreewald

Weitere Informationen:

Fachkräfteseite (make-it-in-germany.com)

Aufenthalt in Deutschland

Wer sich dauerhaft in Deutschland aufhalten möchte, muss neben einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz grundsätzlich auch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln gemäß § 4 AufenthG zählen:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf den Aufenthaltszweck an:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • Familiennachzug
  • humanitäre Aufenthalte
  • besondere Aufenthaltsrechte

Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts) bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden.

Für die Antragstellung auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. auf Erteilung einer Niederlassungsserlaubnis verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular.