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Ein Ziel des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes ist es, die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und zu fordern.
Für die Erteilung einiger Aufenthaltstitel sowie für eine Einbürgerung wird neben Kenntnissen der deutschen Sprache auch verlangt, dass Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorhanden sind.
Eingliederungsbemühungen werden durch ein Grundangebot zur Integration unterstützt. Bestimmte Personen werden verpflichtet, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen, nämlich an einem Integrationskurs.
Ein Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.
Landkreis Havelland
- Amt für Ausländer-
angelegenheiten - / Haus 2
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
Ausländerangelegenheiten, Verpflichtungserklärungen und Einreiseverfahren
Herr Lemme
Zimmer E06
Tel.: 03385 551-4624
Fax: 03385 551-34691
Frau Melzer
Zimmer E04
Tel.: 03385 551-2558
Fax: 03385 551-34691
Frau Buttiron-Mba
Zimmer E09
Tel.: 03385 551-4618
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Frau Gutmacher
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Frau Sabas
Zimmer E04
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Fax: 03385 551-34691