Die untere Jagdbehörde dient der Durchsetzung der im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz geregelten Wildhege, der zweckmäßigen Gestaltung von Jagdbezirken sowie einer weidgerechten Jagddurchführung. Weiterhin überwacht die untere Jagdbehörde den Wildhandel und führt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften.
Einen Auszug zu anfallenden Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Unteren Jagdbehörde finden Sie hier.
- !!! kein persönlicher Sprechtag !!! –
Aufgrund der Coronapandemie, der sich daraus ergebenden, notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit der MitarbeiterInnen bietet die untere Jagdbehörde des Landkreises Havelland, bis auf weiteres, keinen persönlichen Sprechtag an.
Daher bitten wir Sie, uns Ihre Anträge auf Verlängerung Ihrer Jagdscheine ausschließlich per Post zukommen zu lassen. Nach erfolgter (Wieder-)erteilung, wird Ihr Jagdschein per Post zurückgesandt
Die Zahlung erfolgt im Anschluss kontaktlos, auf Grundlage eines entsprechend erstellten Gebührenbescheides.
Wir bitten Sie daher den Postweg zu nutzen oder die vollständigen Antragsunterlagen in einen der Briefkästen der Dienststellen des Landkreises Havelland einzuwerfen.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen und eingehenden Anträge auf Erteilung von Jagdscheinen (aktuell ca. 400 Stück), wird Abarbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Anträge werden nach Posteingang abgearbeitet.
Wir bitten Sie daher, von Nachfragen zum jeweiligen Sachstand abzusehen, um die Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hier finden Sie Informationen zu dem Thema "Bejagung in befriedeten Bezirken" nebst Antragsformular sowie einen entsprechenden Hinweis über die Verabeitung Ihrer Daten gemäß DSGVO.
Zu diesem Thema haben wir hier ein Informationsblatt für Sie zusammengestellt.
Die überarbeiteten Formulare für die Abschussplanung 2020/2021 sowie die Formulare 110 bis 140 stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Die alten Formulare zur Abschussplanung und zur Streckenmeldung sind nicht mehr zu verwenden.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Abschusspläne in 3-facher Ausfertigung benötigt werden.