Die untere Jagdbehörde dient der Durchsetzung der im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz geregelten Wildhege, der zweckmäßigen Gestaltung von Jagdbezirken sowie einer weidgerechten Jagddurchführung. Weiterhin überwacht die untere Jagdbehörde den Wildhandel und führt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften.
Die überarbeiteten Formulare für die Abschussplanung 2020/2021 sowie die Formulare 110 bis 140 stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Die alten Formulare zur Abschussplanung und zur Streckenmeldung sind nicht mehr zu verwenden.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Abschusspläne in 3-facher Ausfertigung benötigt werden.