Für die Erarbeitung der Bauvorlagen bestellen Sie einen Entwurfsverfasser, der bauvorlageberechtigt ist. Bauvorlageberechtigt ist wer:
Der Nachweis der Bauvorlagenberechtigung wird durch eine Bescheinigung der Brandenburgischen Architektenkammer oder der Brandenburgischen Ingenieurkammer geführt.
In die entsprechenden Listen gelangen Sie über folgende Verlinkung.