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Bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige

Die Brandenburgische Ingenieurkammer ist als Anerkennungsbehörde für die bauaufsichtlich zugelassenen Sachverständigen bestimmt. Für folgende Fach- und Aufgabengebiete werden Sachverständige anerkannt:

 

  • Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungen wie
    • maschinelle Lüftungsanlagen
    • CO-Warnanlagen
    • Rauchabzugsanlagen, sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung
    • automatische Feuerlöschanlagen, nichtautomatische Feuerlöschanlagen mit nassen Steigeleitungen oder Druckerhöhungsanlagen
    • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
    • sicherheitstechnische elektrische Anlagen und Einrichtungen
  • energetische Gebäudeplanung
  • Schallschutz
  • Erd- und Grundbau

Die Listen der für die verschiedenen Aufgabengebiete zugelassenen Sachverständigen finden Sie über den Link zur Brandenburgischen Ingenieurkammer