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Für die Erarbeitung der Bauvorlagen bestellen Sie einen Entwurfsverfasser, der bauvorlageberechtigt ist. Bauvorlageberechtigt ist wer:

  • die Berufsbezeichnung Architekt führen darf,
  • als bauvorlageberechtigter Ingenieur bei einer Ingenieurkammer eingetragen ist,

Der Nachweis der Bauvorlagenberechtigung wird durch eine Bescheinigung der Brandenburgischen Architektenkammer oder der Brandenburgischen Ingenieurkammer geführt.

In die entsprechenden Listen gelangen Sie über folgende Verlinkung.

Achitekten

Ingenieure