Die kreisliche Denkmalschutzbehörde ist die in aller Regel für Sie zunächst zuständige Behörde in allen Denkmalfragen. Sie arbeitet zusammen mit der Denkmalfachbehörde auf der Grundlage des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes - BbgDSchG
Die folgenden Seiten geben Ihnen Auskunft zu den Denkmalen, zu deren Sanierung, zu steuerlichen Möglichkeiten und zur Denkmalliste:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz