Straßenverkehrsbehörde

Aufgabenbereiche

  • Erstellen von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO
  • Anordnung vonVerkehrszeichen Verkehrslenkungsmaßnahmen
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO
  • Anordnungen nach § 29 StVO - übermäßige Straßenbenutzungen
  • Genehmigung von Veranstaltungen, Motor- und Radsportveranstaltungen
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 30 StVO (Sonntagsfahrverbot)
  • Bestimmung des Fahrweges nach § 35 GGVSEB

 

Straßensperrungen im Havelland (Link zum geoportal)

Straßensperrungen im Havelland (Tabelle)

Straßensperrungen im Land Brandenburg

Hinweis: Auf Grund unterschiedlicher Zuständigkeiten, sind unter Umständen nicht alle Einschränkungen/Sperrungen auf Bundes- und Landesstraßen im Bereich des Landkreises Havelland in allen Übersichten gleichermaßen aufgeführt.

 

 Leider ist es nicht immer möglich jeden Anruf entgegen zu nehmen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail vortragen (vorzugsweise mit Rückrufnummer). Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Straßenverkehrsbehörde ist zudem zentral über die Mail strassenverkehr@havelland.de zu erreichen.

 

Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter/innen