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Nach § 45 Abs. 6 StVO müssen die Unternehmer vor dem Baubeginn, der sich auf den Straßenverkehr auswirkt, die entsprechende Anordnung darüber einholen, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Bauunternehmer haben mit der Antragstellung grundsätzlich einen Verkehrszeichenplan vorzulegen.
Baumaßnahmen können sein:
Arbeitsstellen auf Fahrbahnen, Seitenstreifen, Parkhäfen, Geh- und Radwegen, Arbeiten der laufenden Straßenunterhaltung, Kranaufstellungen sowie Herstellungen von Baustellenzufahrten
Notwendige Unterlagen
Formular:
Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen)
Hinweise
Der exakte Zeitraum der Arbeiten sowie der zuständige Bauleiter müssen unbedingt angegeben werden. Die Anträge sind mindestens 2 Wochen vor dem Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Bei umfangreichen, bzw. länger andauernden Baumaßnahmen (z.B. Gesamtsperrungen oder Sperrungen auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sind die Anträge mindestens 4 Wochen vor Baubeginn zu stellen. Wenn Buslinien betroffen sind hat die Antragsstellung mindestens 6 Wochen vor Baubeginn zu erfolgen.
Weitere Hinweise zur Antragstellung zum Breitbandausbau wurden hier zusammengestellt.
Gebühren
10,20 € bis 767,00 € je nach Bearbeitungsaufwand und der Art der Maßnahme entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)