Der Landkreis Havelland gewährt Schülerinnen und Schülern Zuschüsse zu den Schülerbeförderungskosten in folgenden Bereichen:
Auf Grund der EU-Datenschutzverordnung (EU-DS-GVO) i. V. mit dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz, welche ab dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, können Sie nachfolgend aufgeführte Datenschutzhinweise zur Antragstellung in der Schülerbeförderung einsehen: