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Ist aufgrund einer vorliegenden körperlichen bzw. geistigen Behinderung oder Mehrfachbehinderung eine Beförderung von Schülerinnen und Schülern zwischen Wohnung und Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich, erfolgt auf Antrag und nach Maßgabe des Landkreises Havelland (Landkreis) eine Beförderung mit einem anderen als öffentlichen Verkehrsmittel (Schülerspezialverkehr). Eine Beförderung im Schülerspezialverkehr ist grundsätzlich 8 Wochen vor Beginn des jeweiligen Schuljahres bzw. vor dem gewünschten Beförderungsbeginn von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis zu beantragen. Für die Beantragung ist das vom Landkreis vorgesehene Formular zu verwenden. Der Anspruch auf eine Beförderung im Schülerspezialverkehr besteht grundsätzlich erst 8 Wochen nach Eingang der erforderlichen Antragsunterlagen beim Landkreis. Die Organisation und Auftragsvergabe einer Beförderung im Schülerspezialverkehr erfolgt ausschließlich durch den Landkreis. Zuschüsse zu den Fahrtkosten werden vom Landkreis unmittelbar an die mit der Beförderung beauftragten Transportunternehmen ausgereicht.
Für das Verwaltungsverfahren der Bewilligung einer Beförderung im Schülerspezialverkehr werden keine Gebühren/Entgelte erhoben.
Im Schülerspezialverkehr bezuschusst der Landkreis grundsätzlich die schuljährlichen Kosten einer Beförderung zur nächstgelegenen Schule des der Behinderung entsprechenden Förderschultyps gemäß Bildungsempfehlung des Förderausschusses. Alles Nähere regelt § 5 der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten. Der sich hieraus für das jeweilige Schuljahr ergebende Eigenanteil beträgt ohne Berücksichtigung von erhöhten Zuschüssen für Geschwisterkinder oder für Empfänger von Sozialleistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II, dem SGB XII, dem WoGG oder dem BKGG grundsätzlich 38,00 Euro.
§ 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg ( BbgSchulG)
Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten vom 02.04.2004 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 09/2004), geändert durch die Zweite Änderungssatzung vom 27.05.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 07/2008), zuletzt geändert durch die Dritte Änderungssatzung vom 02.07.2010 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 18/2010).
Zum besseren Verständnis hier die LESEFASSUNG dieser Satzung