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Sonstige Zuschüsse

Schulbesuch an allgemeinbildenden Schulen mit Unterbringung im Internat/Wohnheim

Sind Schülerinnen und Schüler aufgrund der Unzumutbarkeit eines täglichen Schulweges in einem Internat oder Wohnheim untergebracht, so bezuschusst der Landkreis Havelland (Landkreis) als Fahrtkosten die Kosten einer erfolgten und nachzuweisenden  wöchtenlichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Schule.

Die Bezuschussung der Fahrtkosten zu einem Wohnheim bzw. Internat ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern (Antragstellenden) beim Landkreis vor Schuljahresbeginn mit dem vorgesehenen Formular zu beantragen.

Bewilligt der Landkreis eine wöchentliche Hin- und Rückfahrt, haben die Antragstellenden diese in eigener Verantwortung zu organisieren und die hierfür aufzuwendenden Kosten grundsätzlich für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat zu verauslagen.

Zuschüsse zu den Fahrtkosten können von den Antragstellenden jeweils für den zurückliegenden Zeitraum eines Schuljahres oder während eines Schuljahres (1 Monat oder für bis zu 12 Monate) beim Landkreis beantragt werden. Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene  Formular für das Schuljahr 2023/2024 zu verwenden, dem geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind.

Ist die Ausreichung einer vergleichbaren Jahres- oder Abonnementfahrkarte kostengünstiger als eine wöchentliche Hin- und Rückfahrt, bewilligt der Landkreis die Ausreichung einer solchen (z. B. subventionierten Schülerfahrkarte). Diese ist dann bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH online zu bestellen.

Schulbesuch an allgemeinbildenden Schulen ohne Unterbringung im Internat/Wohnheim

Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz einer subventionierten Schülerfahrkarte sind, werden Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule gewährt. Grundvoraussetzung hierfür ist, das diese Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland (Landkreis) haben.

Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist von den Personenberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern (Antragstellenden) direkt beim Landkreis zu beantragen.

Die Antragstellenden haben die Beförderung in eigener Verantwortung zu organisieren und die hierfür aufzuwendenden Kosten grundsätzlich für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat zu verauslagen.

Zuschüsse zu den Fahrtkosten können von den Antragstellenden jeweils für den zurückliegenden Zeitraum eines Schuljahres oder während eines Schuljahres (1 Monat oder für bis zu 12 Monate) beim Landkreis beantragt werden.  Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene  Formular für alle Anträge ab dem Schuljahr 2023/24 zu verwenden, dem jeweils geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind.

 

Schülerpraktikum

Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II (nur gymnasiale Oberstufe), die ein mehrtägiges Praktikum zu absolvieren haben, gewährt der Landkreis Havelland Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Praktikumsstätte, wenn:

  • die Praktikumsstätte außerhalb des Geltungsbereiches der bereits erworbenen subventionierten Schülerfahrkarte liegt oder
  • bisher keine Schülerfahrkarte für den Schulbesuch benötigt wurde.

Es wird jeweils nur die kostengünstigste Fahrkartenvariante (z. B. Azubi/Schülerticket) bezuschusst. Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern (Antragstellenden) direkt beim Landkreis Havelland zu beantragen.

Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene  Formular für alle Anträge ab dem Schuljahr 2023/24 zu verwenden, dem jeweils geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind. 

 

An wen wende ich mich?

Landkreis Havelland Schulverwaltungsamt

  • Frau Corinna Stachowiak
  • Platz der Freiheit 1
  • 14712 Rathenow
  • 03385 551-4515
  • 03385 551-34515
  • E-Mail schreiben

Welche Gebühren/Entgelte/Auslagen kommen auf mich zu?

Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten werden keine Gebühren/Entgelte erhoben. Der Landkreis Havelland bezuschusst die Schülerfahrtkosten bis zum Ablauf des Schuljahres 2022/23 auf der Grundlage des § 5 der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten. Den sich hieraus für das jeweilige Schuljahr ergebenden Eigenanteil können Sie der Übersicht entnehmen:

Eigenanteil - (Fahrtkostenanteile der Schülerfahrausweise nach Abzug des Zuschusses des Landkreises Havelland Schuljahr 2022/2023)

Ab dem Schuljahr 2023/24 erfolgt die Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten auf der Grundlage des § 5 der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten vom 17. April 2023. Für das Verwaltungsverfahren werden keine Gebühren/Entgelte erhoben. Den sich hieraus für das jeweilige Schuljahr ergebenden Eigenanteil können Sie der Übersicht entnehmen:

Eigenanteil - (Fahrtkostenanteile der Schülerfahrausweise nach Abzu des Zuschusses des Landkreises Havelland Schuljahr 2023/2024

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

§ 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG)

Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten vom 17. April 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 06/2023), Inkrafttreten am 1. August 2023