Sind Schülerinnen und Schüler aufgrund der Unzumutbarkeit eines täglichen Schulweges in einem Internat oder Wohnheim untergebracht, so bezuschusst der Landkreis Havelland (Landkreis) als Fahrtkosten die Kosten einer erfolgten und nachzuweisenden wöchtenlichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Schule.
Die Bezuschussung der Fahrtkosten zu einem Wohnheim bzw. Internat ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern (Antragstellenden) beim Landkreis vor Schuljahresbeginn mit dem vorgesehenen Formular zu beantragen.
Bewilligt der Landkreis eine wöchentliche Hin- und Rückfahrt, haben die Antragstellenden diese in eigener Verantwortung zu organisieren und die hierfür aufzuwendenden Kosten grundsätzlich für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat zu verauslagen.
Zuschüsse zu den Fahrtkosten können von den Antragstellenden jeweils für den zurückliegenden Zeitraum eines Schuljahres oder während eines Schuljahres (1 Monat oder für bis zu 12 Monate) beim Landkreis beantragt werden. Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene Formular für das Schuljahr 2024/2025 zu verwenden, dem geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind.
Ist die Ausreichung einer vergleichbaren Jahres- oder Abonnementfahrkarte kostengünstiger als eine wöchentliche Hin- und Rückfahrt, bewilligt der Landkreis die Ausreichung einer solchen (z. B. subventionierten Schülerfahrkarte). Diese ist dann bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH online zu bestellen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz einer subventionierten Schülerfahrkarte sind, werden Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule gewährt. Grundvoraussetzung hierfür ist, das diese Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland (Landkreis) haben.
Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist von den Personenberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern (Antragstellenden) direkt beim Landkreis zu beantragen.
Die Antragstellenden haben die Beförderung in eigener Verantwortung zu organisieren und die hierfür aufzuwendenden Kosten grundsätzlich für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat zu verauslagen.
Zuschüsse zu den Fahrtkosten können von den Antragstellenden jeweils für den zurückliegenden Zeitraum eines Schuljahres oder während eines Schuljahres (1 Monat oder für bis zu 12 Monate) beim Landkreis beantragt werden. Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene Formular für alle Anträge ab dem Schuljahr 2024/25 zu verwenden, dem jeweils geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind.
Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II (nur gymnasiale Oberstufe), die ein mehrtägiges Praktikum zu absolvieren haben, gewährt der Landkreis Havelland Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Praktikumsstätte, wenn:
Es wird jeweils nur die kostengünstigste Fahrkartenvariante (z. B. Azubi/Schülerticket) bezuschusst. Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern (Antragstellenden) direkt beim Landkreis Havelland zu beantragen.
Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene Formular für alle Anträge ab dem Schuljahr 2024/25 zu verwenden, dem jeweils geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind.
Schulbesuch an einer allgemeinbildenden Schule mit Unterbringung im Internat/Wohnheim
Wenn nach Prüfung, die Ausreichung einer vergleichbaren Jahres- oder Abonnementfahrkarte (z. B. subventionierte Schülerfahrkarte kostengünstiger) ist:
Schulbesuch an allgemeinbildenden Schulen ohne Unterbringung im Internat/Wohnheim
Schülerpraktikum
Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten werden keine Gebühren/Entgelte erhoben. Der Landkreis Havelland bezuschusst die Schülerfahrtkosten bis zum Ablauf des Schuljahres 2024/25 auf der Grundlage des § 5 der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten. Den sich hieraus für das jeweilige Schuljahr ergebenden Eigenanteil können Sie der Übersicht entnehmen:
§ 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG)
Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten vom 17. April 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 06/2023), Inkrafttreten am 1. August 2023