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Das Land Brandenburg gewährt berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in Bundesfachklassen oder Landesfachklassen, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann, Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung. Die Zuschüsse sind von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis Havelland zu beantragen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sich der Sitz der Ausbildungsstätte im Landkreis Havelland befindet.
Zu Beginn des 1. Ausbildungsjahres melden Sie formlos die Ausbildungsdauer und die voraussichtlich entstehenden Kosten beim Schulverwaltungsamt des Landkreises Havelland an.
Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt pro Schulhalbjahr. Für das 2. Schulhalbjahr 2022/23 muss der Antrag bis spätestens zum 1. Oktober 2023 eingereicht werden.
Unterlagen für die Antragstellung bis zum Schuljahr 2022/23:
Merkblatt: Ausfüllen des Antrages auf Zuschüsse zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Ab dem Schuljahr 2023/24 gelten folgende Fristen:
Unterlagen für die Antragstellung ab dem Schuljahr 2023/24:
Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag über das ELektronisches ANtragsformular Zuschüsse Unterkunft Verpflegung (ELANZUVER) einzureichen.
Einen Überblick zu den Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie im Flyer des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung am Berufsschulstandort werden keine Gebühren/Entgelte erhoben.
§ 115 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG)