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Das Land Brandenburg gewährt berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in Bundesfachklassen oder Landesfachklassen, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann, Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung. Die Zuschüsse sind von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis Havelland zu beantragen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sich der Sitz der Ausbildungsstätte im Landkreis Havelland befindet.
Zu Beginn des 1. Ausbildungsjahres melden Sie formlos die Ausbildungsdauer und die voraussichtlich entstehenden Kosten beim Schulverwaltungsamt des Landkreises Havelland an.
Ab dem Schuljahr 2024/25 gelten folgende Fristen:
Einen Überblick zu den Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie im Flyer des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung am Berufsschulstandort werden keine Gebühren/Entgelte erhoben.
§ 115 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG)