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Schülerfahrkarten

Das Bestellverfahren ab dem Schuljahr 2023/24 erfolgt gemäß der neuen Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten. Diese wurde am 27. März 2023 im Kreistag des Landkreises Havelland beschlossen, am 17. April 2023 im Amtsblatt Nr. 06/2023 des Landkreises Havelland veröffentlicht und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Die Neufassung enthält einige Änderungen, wie z. B. die Angleichung der Zuschüsse für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II auf das Niveau der Sekundarstufe I, die Deckelung der Eigenanteile bei 20 Euro / Monat sowie die Berechnung der monatlichen Anteile auf 12 Monate pro Jahr.

Alle notwendigen Schritte zur Beantragung einer subventionierten Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2023/24 sind für Sie in diesem Hinweisblatt zusammengestellt worden.

Allgemein

Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Schülerfahrkarte online direkt über die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH zu beantragen.

Liegt eine Fahrkartenbestellung vor, trifft die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH hinsichtlich des zu entrichtenden Eigenanteils mit den Antragstellern eine entsprechende Zahlungsregelung und reicht die Schülerfahrkarten unmittelbar an diese aus. Zuschüsse des Landkreises werden unmittelbar an die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH ausgereicht.

An wen wende ich mich?

Landkreis Havelland Schulverwaltungsamt

  • Frau Corinna Stachowiak
  • Platz der Freiheit 1
  • 14712 Rathenow
  • 03385 551-4515
  • 03385 551-34515
  • E-Mail schreiben
  • Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH
  • Ludwig-Jahn-Straße 1
  • 14641 Nauen
  • Tel.: 03321 8283-083
  • Fax: 03321 8283-089
  • E-Mail schreiben

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

§ 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG)

Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten