Kontakt |
Pressestelle des Landkreises Havelland, Frau Anett Kleinke
Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Telefon: 03385 / 551 1345; Telefax: 03385 / 551 1156 @Mail: pressestelle@havelland.de |
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16.12.2005 |
Wie das Amt für Landwirtschaft und Veterinärwesen mitteilt, ist die 4. Eilverordnung seit dem
15.12.2005 in Kraft. Damit muss das Geflügel nicht mehr in Ställen oder vogelsicheren Volieren gehalten werden. Dabei ist aber folgendes zu beachten: Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) nicht ausschließlich
in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert und nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Außerdem ist Futter, Einstreu und sonstige
Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren ist. |
05.12.2005 |
Sprechstunde fällt aus -Aufgrund interner
Fortbildungsmaßnahmen ist das Jugendamt des Landkreises Havelland, Allgemeiner Sozialer Dienst, in der Dienststelle Nauen, Goethestr. 59/60 am 8. und 9. Dezember 2005 geschlossen..In Notfällen stehen die
MitarbeiterInnen der Dienststelle Falkensee, Fehrbelliner Str. 28, Tel.: 03322/278112 zur Verfügung. |
02.12.2005 |
Erstmals leichter Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherungsleistungen für
Arbeitslose nach dem SGB II Im Landkreis Havelland erhielten im Monat November 11.697 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II,
Grundsicherungen für Arbeitslose. Erstmals wurden im Vergleich zum Vormonat 80 Bedarfsgemeinschaften weniger gezählt. Die Hälfte des Rückgangs entfällt auf die Zahl der alleinstehenden Bedarfsgemeinschaften. Ihre Zahl
hat gegenüber dem Vormonat Oktober um knapp 40 auf jetzt 6.873 abgenommen. |
02.12.2005 |
Vom Seniorenbüro zum Kompetenzzentrum Havelland Am Dienstag, den 6. Dezember 2005 wird um 10.30 Uhr in der Wohn- und Pflegezentrum Westhavelland gGmbH das „Kompetenzzentrum Havelland- Agentur für Bürgerliches
Engagement“ gegründet. Das Kompetenzzentrum soll als Nachfolger der Sozialen Regiestelle Havelland zum 1.01.2006 seine Arbeit aufnehmen. |
02.12.2005 |
Landrat weiht Sporthalle ein Landrat Burkhard Schröder weiht am Dienstag, den 6. Dezember um 9.30 Uhr, die Sporthalle der Allgemeinen Förderschule „J.H. Pestalozzi“ Rathenow ein. |
02.12.2005 |
Fachtagung Bodenschutz Am 05.12.2005 findet
in Rathenow die 3. Informationsveranstaltung zum Bodenschutz statt. Gemeinsam organisiert vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung und dem Landwirtschaftsamt des Landkreises Havelland
werden an diesem Tag Experten vom Ministerium, den Fachbehörden, der Wissenschaft und aus der Praxis aktuelle Probleme des Bodenschutzes in der Landwirtschaft diskutieren. |
01.12.2005 |
Selbstanzeige war richtig - Untersuchungen ergaben verdorbenes Fleisch Die Selbstanzeige des Fleischverarbeitenden Unternehmens in Rathenow war richtig und konsequent. Der Chef des Unternehmens hat am 19.November 2005 eine Fleischlieferung
beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Havelland angezeigt. da die Fleischlieferung von den in die Schlagzeilen geratenen Gelsenkirchener Unternehmen stammt. Die Mitarbeiter des
Veterinäramtes haben daraufhin Fleischproben genommen und in das Landeslabor Brandenburg zur Untersuchung gegeben. Außerdem wurde die komplette Lieferung beschlagnahmt. |
01.12.2005 |
Wirtschaftsförderungspreis 2006 - „Stärkung der Wirtschaftskraft des Havellandes“ Auslobung des 10. Wirtschaftsförderungspreises und des 4. Innovationspreises des Landkreises Havelland Der Landrat des Landkreises Havelland Dr. Burkhard Schröder lobt
mit Unterstützung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam den nunmehr 10. Wirtschaftsförderungspreis aus. |
01.12.2005 |
EU trifft neue Regelungen - Einführung digitaler Kontrollgeräte für den gewerblichen Straßenverkehr Die Eu wird wahrscheinlich zum 1. Januar 2005
die Einführung digitaler Kontrollgeräte zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr vorschreiben. Die Neuregelung soll nur für Neuzulassungen gelten. Betroffen sind Fahrzeuge zur
Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden. |
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