Unteren Denkmalschutzbehörden sind die Landkreise -hier also der Landkreis Havelland - und kreisfreien Städte. Außerdem nimmt die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (in Bezug auf ihr denkmalgeschütztes Stiftungsvermögen) die Aufgaben einer unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für alle Ordnungsaufgaben nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz zuständig, also für Entscheidungen in denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren oder in denkmalrelevanten bauaufsichtlichen Genehmigungs- und Vorbescheidsverfahren sowie für sonstige ordnungsbehördliche Maßnahmen nach dem Denkmalschutzrecht. Darüber hinaus erteilen die unteren Denkmalschutzbehörden die Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen.
Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Potsdam. Sie nimmt insbesondere ministerielle Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege wahr. Denkmalfachbehörde ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum. Es ist insbesondere zuständig für die Erforschung und Erfassung sowie die Pflege und die Gestaltung von Denkmalen. Die Mitarbeiter/innen stehen in diesen Fragen, insbesondere zur Denkmalverträglichkeit von Veränderungsmaßnahmen beratend und unterstützend unentgeltlich zur Verfügung. Die Denkmalfachbehörde führt die Denkmalliste des Landes Brandenburg