Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Unteren Denkmalschutzbehörden sind die Landkreise -hier also der Landkreis Havelland - und kreisfreien Städte. Außerdem nimmt die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (in Bezug auf ihr denkmalgeschütztes Stiftungsvermögen) die Aufgaben einer unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für alle Ordnungsaufgaben nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz zuständig, also für Entscheidungen in denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren oder in denkmalrelevanten bauaufsichtlichen Genehmigungs- und Vorbescheidsverfahren sowie für sonstige ordnungsbehördliche Maßnahmen nach dem Denkmalschutzrecht. Darüber hinaus erteilen die unteren Denkmalschutzbehörden die Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen.
Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Potsdam. Sie nimmt insbesondere ministerielle Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege wahr. Denkmalfachbehörde ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum. Es ist insbesondere zuständig für die Erforschung und Erfassung sowie die Pflege und die Gestaltung von Denkmalen. Die Mitarbeiter/innen stehen in diesen Fragen, insbesondere zur Denkmalverträglichkeit von Veränderungsmaßnahmen beratend und unterstützend unentgeltlich zur Verfügung. Die Denkmalfachbehörde führt die Denkmalliste des Landes Brandenburg