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Denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren nach §§9, 19 BbgDSchG

Dem Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis sind für die Beurteilung des Vorhabens die erforderlichen Unterlagen, wie Angaben und Pläne zu den beabsichtigten Maßnahmen sowie Dokumentationen, Bestandsuntersuchungen, Fotografien, Gutachten oder Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beizufügen. Der Umfang, die Ausführlichkeit und Genauigkeit der Unterlagen richtet sich nach dem Einzelfall und kann gegebenenfalls vorab bei der unteren Denkmalschutzbehörde erfragt werden.

Merkblatt Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis

Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis

Online-Antragsassistent

Die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist auch über unseren Online-Antragsassistenten möglich:

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Sofern der Online-Antrag nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden kann, ist das Formular zusätzlich in Papierform und mit Unterschrift versehen einzureichen.