Fleischhygiene

Amtliche Fleischbeschau

Die amtliche Fleischbeschau bei Hausschlachtungen im Landkreis Havelland wird von beauftragten Tierärzten vorgenommen. Zu diesem Zweck ist der Landkreis in folgende Fleischbeschaubezirke aufgeteilt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung der Tierkörper ist gebührenpflichtig. Es wird der volle Preis laut Gebührenliste berechnet. Die Gebührenschuldner erhalten einen Gebührenbescheid per Post.

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erfolgt im zugelassenen Betrieb ebenfalls nach Gebührenliste.

Die entsprechenden Gebührenlisten finden Sie hier: 

Die Einteilung der Tierärzte, die die Schlachttier- und Fleischuntersuchung vornehmen, erfolgt durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

 

 

Trichinen

Des Weiteren ist der Landkreis verpflichtet, bei jedem potentiellen Träger von Trichinen, der zum menschlichen Verzehr freigegeben werden soll, eine Untersuchung auf diesen Parasiten durchzuführen.

Die Trichinenuntersuchungsstelle des Landkreises Havelland ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert (Akkreditierungsurkunde). Das Symbol der DAkkS wird nicht explizit auf den Prüfberichten verwendet. Sollten Sie einen Prüfbericht mit Akkreditierungssymbol wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Lange: 03321-403 5514.

Zur Probenabgabe stehen die 3 Bürgerservicebüros Nauen, Falkensee und Rathenow während der offiziellen Öffnungszeiten zur Verfügung. 

 

 

Das Labor arbeitet nach Qualitätsmanagementsystem. Hier gelangen Sie zum aktuellen Prüfverfahren.

Registriernummer: D-PL-18854-01-00

Trichinenschulung

Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung führt regelmäßig Schulung für Jäger zur Trichinenprobenentnahme durch.

Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail an: lebensmittel.futtermittel@havelland.de. Der genaue Schulungstermin wird nach ausreichender Interessenbekundung bekannt gegeben.

Es finden regelmäßig Trischinenschulungen statt. Diese Schulungen sind mit folgenden Kosten verbunden:

- Schulung mit Bescheinigung 21,00 €, - Ermächtigung zur Trichinenprobenentnahme 51,00 €.

Für mehr Informationen oder bei Interesse an einer Teilnahme, kontaktieren Sie bitte unter Angabe Ihrer aktuell gültigen Postanschrift sowie einer Rückrufnummer die  angegebene E-Mail Adresse.

Oder melden Sie sich online  hier für den aktuellen Schulungstermin (sofern bekannt) an. 

Trichinenprobenannahme

Die Annahme der Trichinenproben erfolgt  über die Bürgerservicebüros zu   den üblichen Sprechzeiten. Diese finden Sie  hier.

Auch Blut- und Tupferproben (ASP) werden weiterhin angenommen.

Waschbären:

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen möchten wir Folgendes klarstellen: Die zuständigen Behörden dürfen die Trichinenprobenentnahme durch den Jäger beim Waschbär nicht genehmigen. Nach Tier-LMÜV § 6 Absatz 2 ist die Übertragung der Probenentnahme auf den Jäger nur bei Wildschweinen und Dachs möglich. Die Entnahme und Beurteilung des Tierkörpers muss durch den amtlichen Tierarzt oder amtlichen Fachassistenten erfolgen. Die Trichinenuntersuchung und die Entnahme der Probe sind gebührenpflichtig.

Bei Fragen zur Organisation der Trichinenprobenentnahme beim Waschbär wenden Sie sich an das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmitteüberwachung oder kontaktieren Sie direkt den für Ihren Fleischbeschaubezirk zuständigen Tierarzt.

 

 

Ansprechpartner

  • Frau Biermann/Sachgebietsleiterin
  • 03321-403-5508
  • 03321-403-35508
  • E-Mail schreiben