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Wie funktioniert die amtliche Futtermittelüberwachung?

Die Aufgabe der Futtermittelüberwachung ist es, die Bedingungen für das Inverkehrbringen und Verwenden von Futtermitteln zu überprüfen, um ein hohes Maß an Futtermittelsicherheit und damit ein hohes Maß an Schutz der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen und eine angemessene Information der Verwender und Verbraucher zu gewährleisten. Zum Schutz der Verbraucher kontrolliert die amtliche Futtermittelüberwachung im Landkreis die Herstellung, die Lagerung, den Transport sowie die Verfütterung von Futtermitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben. Ziel ist dabei, gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Nutztiere zu fördern und Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern. Im Rahmen von Probenahmen werden verschiedene Futtermittel auf unerwünschte Stoffe, verbotene Substanzen sowie Tierarzneimittelrückstände untersucht.

Die Futtermittelüberwachung wird grundsätzlich in der Basisverordnung VO(EG) 178/2002 geregelt.

Futtermittelunternehmer, Primärproduzenten (z.B. Landwirte) müssen gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene registriert sein. Der Antrag auf Registrierung bzw. Zulassung kann hier heruntergeladen werden:

Antrag zur Registrierung / Zulassung als Futtermittelunternehmer ( Primärproduzenten / Landwirtschaftsbetriebe)

Antrag zur Registrierung / Zulassung als Futtermittelunternehmer ( Hersteller, Handel, Lager, Transport)

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