Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung sind der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Irreführung und Täuschung.
Die Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Tätowiermittel wird von unseren Lebensmittelkontrolleuren und Tierärzten kontrolliert.
Dies erfolgt im Rahmen von Betriebskontrollen, die risikoorientiert bundesweit in der AVV-Rüb geregelt sind. Darüber hinaus erfolgen die Betriebskontrollen auch Verdachts- und Anlassbezogen (z.B. im Rahmen von Verbraucherbeschwerden oder Lebensmittelrückrufen). Weiterhin werden beanstandete Betriebe nach einer festgesetzten Frist zur Behebung der vorgefundenen Mängel bzw. Rechtsverstöße im Rahmen von Nachkontrollen erneut aufgesucht und kontrolliert.
Im Rahmen der Betriebskontrollen wird u.a. die Einhaltung der allgemeinen Hygiene (Sauberkeit, baulicher Zustand und gerätetechnische Instandhaltung sowie Personalhygiene), der rechtlichen Vorgaben beim Lagern und Herstellen von Lebensmitteln und der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Waren überprüft. Ebenfalls werden die für Lebensmittelbetriebe gesetzlich verbindlichen Eigenkontrollen überprüft.
Weiterhin werden regelmäßig amtliche Proben risikoorientiert im Rahmen von Plan- und/oder Verdachtsproben oder aus besonderen Gründen, wie z.B. bei Verbraucherbeschwerden oder im Rahmen spezieller Untersuchungsprogramme, entnommen und im Landeslabor Berlin Brandenburg untersucht und beurteilt. Rechtliche Verstöße werden auch hier mit amtlichen Maßnahmen wie z.B. einem Verwaltungsakt zur Behebung bzw. Rücknahme vom Markt verfolgt oder z.B. mit Strafverfahren, im Falle von Verbrauchertäuschung, geahndet.
Alle Lebensmittelunternehmer sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) 852/2004 verpflichtet sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren zu lassen. Hierzu ist das folgende Dokument zu verwenden: Stammdatenerfassung für Betriebe
Formular Verbraucherbeschwerde über Betriebe/ Hygienemängel in Betrieben
Merkblatt für Angaben auf Speise- und Getränkekarten
Merkblatt für die Kenntlichmachung von Allergenen
Die Lebensmittelüberwachung ist im Landkreis Havelland in 3 Überwachungsbezirke eingeteilt. Die Zusammensetzung der jeweiligen Überwachungsbezirke sowie die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier:
Frau Hofmann | |
Tel: | 03321 4035539 |
E-Mail: | lebensmittel.futtermittel@havelland.de |
Herr Kolter | |
Tel: | 03321 4035517 |
E-Mail: | lebensmittel.futtermittel@havelland.de |
Frau Dittrich | |
Tel: | 03321 4035515 |
E-Mail: | lebensmittel.futtermittel@havelland.de |
Herr Nebel | |
Tel: | 03321 4035517 |
E-Mail: | lebensmittel.futtermittel@havelland.de |
Herr Hansen | |
Tel: | 03385 5514616 |
E-Mail: | lebensmittel.futtermittel@havelland.de |
Frau Schlee | |
Tel: | 03385 5514612 |
E-Mail: | lebensmittel.futtermittel@havelland.de |