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Verbraucherbeschwerden

Sie haben einen begründeten Anlass zu einer Beschwerde? Beschwerdeproben können u.a. im Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Havelland, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen bzw. Geschwister-Scholl-Straße 7, 14712 Rathenow abgegeben werden. Diese werden zur Untersuchung in das Landeslabor Berlin-Brandenburg eingesandt. Reichen Sie eine Beschwerdeprobe bitte – soweit verfügbar – nur unter Angabe der folgenden Informationen ein:

  • Um welches Lebensmittel handelt es sich?
  • Wie sieht die Verpackung aus? (Mindesthaltbarkeitsdatum, Stempelaufdrucke)
  • Wer ist der Hersteller oder der Importeur?
  • Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft?
  • Unter welchen Bedingungen wurde es in der Verkaufsstätte gelagert?
  • Bei loser Ware: Welche Angaben waren im Geschäft bei der Ware angebracht?
  • Wann wurde welcher Mangel festgestellt? (z.B. Abweichungen in Geruch, Geschmack, Aussehen, …)
  • Wie wurde das Lebensmittel nach dem Kauf von Ihnen aufbewahrt? (z.B. gekühlt, dunkel, offen, …)
  • Welche Zeit ist zwischen dem Kauf und dem Erkennen des Beschwerdegrundes vergangen?
  • Bei auftretenden Gesundheitsschäden: Wie viel Zeit ist vom Verzehr des Lebensmittels bis zum Auftreten der Beschwerden vergangen?
  • Wurde ein Arzt hinzugezogen?

Sie haben den Verdacht, sich eine Lebensmittelvergiftung zugezogen zu haben?

Folgendes ist zu tun:

  • Gehen Sie möglichst umgehend zu einem Arzt oder in die Notaufnahme und teilen Sie Ihre Beschwerden mit. Zögern Sie ggf. nicht einen Rettungswagen zu rufen. Es werden sodann Untersuchungen veranlasst, um die Ursache der Beschwerden zu ermitteln.
  • Informieren Sie die Lebensmittelüberwachung möglichst umgehend. Sollten Sie sich nicht dazu in der Lage fühlen, bitten Sie einen Verwandten oder Bekannten, dies zu tun. Je eher etwas im Lebensmittelhandel unternommen werden kann, desto wahrscheinlicher ist es, die tatsächliche Ursache herauszufinden, und auch andere Menschen zu schützen.
  • Sofern noch Reste des betreffenden Lebensmittels vorhanden sind, überlassen Sie diese bitte dem Lebensmittelüberwachungsamt. Die Untersuchung dieser sogenannten Beschwerdeprobe auf krankmachende Keime kann dann umgehend eingeleitet werden.
  • Teilen Sie dem Lebensmittelüberwachungsamt alle Informationen mit, die Ihnen zu dem Lebensmittel vorliegen. Welche Angaben benötigt werden, finden Sie unter dem Thema Verbraucherbeschwerden (siehe oben). Der jeweils behandelnde Arzt wird Sie über die Diagnose und gegebenenfalls erforderliche Behandlungsmaßnahmen informieren. Sofern erforderlich, leitet das Lebensmittelüberwachungsamt alle nötigen Maßnahmen ein.

 

Ansprechpartner

  • Frau Biermann/Sachgebietsleiterin
  • 03321-403-5508
  • 03321-403-35508
  • E-Mail schreiben