Schutz, Erhalt und Pflege von Baum-Naturdenkmalen
			
		
			
		
			
			
		
	
        
        
            Baum-Naturdenkmale sind wertvolle Zeugnisse unserer Natur- und Kulturgeschichte. Sie tragen zur biologischen Vielfalt, zur Landschaftsästhetik und zum ökologischen Gleichgewicht bei.
Mit der Förderrichtlinie unterstützt der Landkreis Havelland Maßnahmen, die den langfristigen Schutz, die Pflege und den Erhalt dieser besonderen Bäume sichern.
 
        
     
    
        
    
        
	
		
			
	
			
				
	
			
				Die Förderung im Überblick
			
		
			
		
			
			
		
	
        
        
            Was wird  unter anderem gefördert? 
 	- Pflege und Erhalt: 	
 		- Fachgerechte Baumschnitte, Kronensicherungen und andere Maßnahmen
  	
 	  	- Gutachten und Pflegekonzepte: 	
 		- Erstellung von Baumgutachten und Maßnahmenplänen durch qualifizierte Fachleute
  	
 	  	- Material und Dienstleistungen: 	
 		- Beschaffung von Materialien oder Leistungen, die unmittelbar dem Schutz und Erhalt von Baum-Naturdenkmalen dienen
  	
 	  
Die Maßnahmen sind außerhalb der Vegetationsperiode (01.10.–28.02.) durchzuführen.
Wer kann einen Antrag stellen?
 	- Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigte von Baum-Naturdenkmalen im Landkreis Havelland
  
Wie wird gefördert?
 	- Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
  	- Bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
  	- Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt
  
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und der Pflege von Baum-Naturdenkmalen im Landkreis Havelland.
        
     
    
        
    
        
	
		
			
	
			
				
	
			
				Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung
			
		
			
		
			
			
		
	
        
        
             	- Beschreibung und Begründung des Vorhabens
  	- Fotos des betroffenen Baum-Naturdenkmals (Nah- und Fernaufnahmen zur Dokumentation des aktuellen Zustands)
  	- drei vergleichende Kostenangebote für die geplanten Arbeiten von qualifizierten Anbietern
  	- Zertifikate oder Referenzen zur Fachkompetenz der Anbieter
  	- Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Eigentumsnachweis, Vollmacht oder andere Berechtigungen)
  	- Übersicht über die geplante Durchführung und Finanzierung des Projektes
  
Die Unterlagen sind vollständig und in digitaler Form einzureichen. 
Das Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden.
Antragsfrist: 30. November des laufenden Jahres
        
     
    
        
    
        
	
		
			
	
			
				
	
			
				So stellen Sie Ihren Antrag
			
		
			
		
			
			
		
	
        
        
            Ab sofort können Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und der Pflege von Baum-Naturdenkmalen bequem online eingereicht werden.
So funktioniert es:
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Starten Sie die Online-Antragstellung.
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Füllen Sie das digitale Formular aus.
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Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.
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Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.
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Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.