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Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland ist im Wesentlichen für die Durchführung und Überwachung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der daraus erlassenen Rechtsvorschriften zuständig.
Ziel ist es die Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Damit soll die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebenstätten und Lebensräume, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert werden.