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Bei Leitungsbauvorhaben , insbesondere für Strom-, Gas- und Telekommunikationsinfrastruktur, sind die einschlägigen umweltrechtlichen Anforderungen frühzeitig zu prüfen und bereits in der Planung zu berücksichtigen.
Zur ersten Orientierung stehen den Vorhabenträgern und Planungsbüros die Merkblätter des Umweltamtes zu Leitungsbauvorhaben zur Verfügung. Sie stellen dar, welche Prüfschritte vor Einreichung der Unterlagen durchzuführen sind, welche umweltrechtlichen Belange typischerweise betroffen sein können und welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind. Die Prüfung der jeweiligen Betroffenheiten obliegt dem Vorhabenträger bzw. dem beauftragten Planungsbüro.
Eine allgemeine Vorabstellungnahme des Umweltamtes im Sinne einer vorsorglichen Trägerbeteiligung ist bei Leitungsbauvorhaben künftig nicht mehr vorgesehen.
Ergibt sich aus der eigenen Prüfung oder aus den Merkblättern, dass umweltrechtliche Belange betroffen sind, sind die erforderlichen Anträge unmittelbar bei der jeweils zuständigen Behörde des Umweltamtes online einzureichen. Dies betrifft insbesondere naturschutzrechtliche Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörde sowie wasserrechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Anzeigen bei der unteren Wasserbehörde.
Eine Bearbeitung erfolgt nach Vorlage vollständiger und prüffähiger Unterlagen und ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg i. V. m. der Gebührenordnung Umwelt.
Die Merkblätter ersetzen keine Entscheidung im Einzelfall, sollen jedoch eine gezieltere Antragstellung ermöglichen und zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.
Haben Sie Fragen zur Online-Antragstellung? Kontaktieren Sie bitte die untere Naturschutzbehörde.
So funktioniert es:
Starten Sie die Online-Antragstellung.
Füllen Sie das digitale Formular aus.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Pläne) direkt hoch.
Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.
Haben Sie Fragen zur Online-Antragstellung? Kontaktieren Sie bitte die untere Wasserbehörde.
So funktioniert es:
Starten Sie die Online-Antragstellung.
Füllen Sie das digitale Formular aus.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Pläne) direkt hoch.
Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.
Anfragen zu Leitungsbauvorhaben richten Sie bitte die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde.
Anfragen zu Leitungsbauvorhaben richten Sie bitte an das Sammelpostfach des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers: abfallentsorgung@havelland.de
Merkblatt der unteren Naturschutzbehörde
Verwaltungsvorschrift des MLEUV zur Anwendung der §§ 32 bis 36 des BNatSchG in Brandenburg
Formblatt zur Verträglichkeitsvorprüfung in Natura 2000-Gebieten
Merkblatt der unteren Wasserbehörde
Merkblatt der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Merkblatt des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Energietrassen im Land Brandenburg - Ein Praxis-Leitfaden für die insektenfreundliche Pflege