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Pflanzung und/oder Pflege von Gehölzen

Der Landkreis Havelland unterstützt durch eine gezielte Förderrichtlinie die Pflanzung und Pflege von Gehölzen wie Bäumen und Sträuchern. Ziel ist es, den Beitrag der Gehölze zur Artenvielfalt, zum Klimaschutz und zur ökologischen Aufwertung von Landschaften nachhaltig zu fördern.

 

Die Förderung im Überblick

Was wird  unter anderem gefördert? 

  • Neupflanzungen:
    • Pflanzung von heimischen Gehölzen und alten, regionaltypischen Obstsorten
    • notwendige Materialien wie Stützpfähle, Baumschutzmaßnahmen (z. B. Verbissschutz)
  • Pflege bestehender Gehölze:
    • fachgerechter Gehölzschnitt, Bodenverbesserung und Krankheitsbekämpfung
  • Anlage von Habitatstrukturen:
    • Hecken, Feldgehölze oder Streuobstwiesen zur Förderung der Biodiversität
  • Ersatzpflanzungen:
    • Nachpflanzung bei Abgängigkeit geförderter Gehölze

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Vereine, Institutionen)
  • Kommunen (insbesondere für Kulturobstgehölze)

Wie wird gefördert?

  • Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
  • bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
  • Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Pflanzung und/oder Pflege von Gehölzen im Landkreis Havelland.

Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung

  • Projektbeschreibung und Begründung
  • Beschreibung der betroffenen Fläche und der geplanten Maßnahmen (Bsp.: Pflanzung neuer Gehölze oder Pflege bestehender Bestände)
  • Übersichtskarte mit Kennzeichnung der betroffenen Flächen und der geplanten Maßnahmen
  • Aufstellung der geplanten Gehölze (inkl. Angabe der Arten oder Sorten) oder Maßnahmen zur Pflege
  • Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Eigentumsnachweis, Vollmacht oder andere Berechtigungen)
  • Übersicht über die geplante Durchführung und Finanzierung des Projektes

Die Unterlagen sind vollständig und in digitaler Form einzureichen. 

Antragsfrist: 30. November des laufenden Jahres

So stellen Sie Ihren Antrag

Ab sofort können Anträge zur Förderung von Zuwendungen für die Pflanzung und/oder Pflege von Gehölzen bequem online eingereicht werden.

So funktioniert es:

  1. Starten Sie die Online-Antragstellung.

  2. Füllen Sie das digitale Formular aus.

  3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.

  4. Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.

  5. Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.

 

Online-Antragstellung starten

(das Portal steht Ihnen in Kürze zur Verfügung)