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Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Naturschutz und Landschaftspflege spielen eine wichtige Rolle beim Erhalt unserer Umwelt. Diese Förderrichtlinie unterstützt Maßnahmen, die zur Bewahrung der biologischen Vielfalt, zum Schutz ökologischer Lebensräume und zur nachhaltigen Pflege der Landschaft beitragen.

Mit finanzieller Förderung unterstützt der Landkreis Havelland die Bemühungen, unsere natürlichen Ressourcen zu schützen und eine lebenswerte Umwelt für kommende Generationen zu bewahren.

 

Die Förderung im Überblick

Was wird  unter anderem gefördert? 

  • Artenschutz:
    • Maßnahmen zum Schutz von Amphibien (z. B. Schutzzäune und Wanderhilfen), Fledermäusen (Quartierpflege, Anbringung von Nistkästen) und Brutvögeln (Horstpflege, Installation von Nisthilfen)
  • Lebensraumförderung:
    • Ansaaten mit regionaltypischen Pflanzen oder Anlage von Totholzbereichen und Hecken
  • Pflege von Schutzgebieten:
    • Erhalt und Pflege von Flächen mit besonderem naturschutzfachlichem Wert

Wer kann einen Antrag stellen?

  • natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Vereine, Institutionen)
  • Kommunen

Wie wird gefördert?

  • Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
  • Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis Havelland.

Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung

  • Projektbeschreibung und Begründung
  • Beschreibung der betroffenen Fläche und der geplanten Maßnahmen (Bsp.: zum Schutz für Amphibien, Fledermäuse und Brutvögeln, Pflegearbeiten, Ansaaten etc.)
  • Übersichtskarte mit Kennzeichnung der betroffenen Flächen und der geplanten Maßnahmen
  • Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Eigentumsnachweis, Vollmacht oder andere Berechtigungen)
  • Übersicht über die geplante Durchführung und Finanzierung des Projektes

Die Unterlagen sind vollständig und in digitaler Form einzureichen. 

Antragsfrist: 30. November des laufenden Jahres

So stellen Sie Ihren Antrag

Ab sofort können Anträge zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bequem online eingereicht werden.

So funktioniert es:

  1. Starten Sie die Online-Antragstellung.

  2. Füllen Sie das digitale Formular aus.

  3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.

  4. Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.

  5. Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.

 

Online-Antragstellung starten

(das Portal steht Ihnen in Kürze zur Verfügung)