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Förderrichtlinie Stecker-Solargeräte

Nach der erfolgreichen Förderung im Jahr 2024 setzt der Landkreis Havelland ein wichtiges Zeichen für nachhaltige Energieerzeugung: Ab dem 1. April 2025 können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter im Landkreis erneut online Anträge auf Fördermittel für Balkonkraftwerke stellen.

Gefördert wird ein Balkonkraftwerk (mit maximal 800 Watt) pro Haushalt mit einer pauschalen Fördersumme in Höhe von 180 Euro. 

Es können ausschließlich Balkonkraftwerke gefördert werden, die nach dem 01. April 2025 neu angeschafft werden. Der Antrag auf Förderung kann erst nach dem Kauf, der vollständigen Montage und der Registrierung im Marktstammdatenregister gestellt werden.

Erst ab Dienstag, dem 01.04.2025, werden Förderanträge angenommen. Die Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet. Sollten die Fördergelder erschöpft sein, wird das Förderprogramm beendet.

Mit dem Antrag sind folgende Unterlangen über das Online-Formular an den Landkreis Havelland einzureichen:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular,
  • eine Kopie der Rechnung über die angeschaffte Stecker-PV-Anlage inkl. Nachweis des Solarmodul-Typs,
  • eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt des Geräts, TÜV Zertifikat, VDE Nachweis), 
  • die Anmeldung im Marktstammdatenregistern ist durch die Eingabe der Meldenummer der Bundesnetzagentur nachzuweisen,
  • gegebenenfalls Einverständnis der Vermieterin/des Vermieters,
  • ein Foto der montierten und installierten Stecker-PV-Anlage.

Nur vollständig ausgefüllte und eingereichte Förderanträge werden berücksichtig.

Die genauen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie

Die Beantragung der Fördergelder erfolgt über ein Online-Formular

 

Warum Stecker-Solaranlagen

Das Förderprogramm soll vorrangig Mieter und Eigentümer von Wohnungen ohne große Dachflächen ansprechen. Auch diese große Nutzergruppe soll für die Energiewende begeistert werden und die Möglichkeit haben, selbst Strom zu produzieren und zu nutzen.

Mit der einfachen Installation eines Stecker-Solargerätes z.B. am Balkon, auf der Terrasse, der Garage oder dem Gartenhäuschen, kann der eigene Energiebedarf durch selbsterzeugten Strom reduziert werden.

Maximal dürfen Stecker-Solargeräte laut Solarpaket I 2.000 Watt liefern und eine Wechselrichterleistung von 800 Watt (AC) nicht überschreiten. Dieses soll in Kürze vom Bundestag verabschiedet werden. Bis dahin bieten viele Hersteller die Möglichkeit einer Drosselung des Wechselrichters auf 600 Watt an. Sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist, kann man per App die Wechselrichterleistung anpassen. Der produzierte Strom wird über eine Steckdose direkt mit dem Stromkreis des Haushalts verbunden und versorgt die angeschlossenen Geräte, z.B. Fernseher, Waschmaschine oder Geschirrspüler. Der Stromzähler läuft dann langsamer und es wird weniger Netzstrom benötigt. So haben Besitzer eines Stecker-Solargerätes die Möglichkeit, ihre Stromkosten zu reduzieren.

Weitere Informationen zu Stecker-Solargeräten finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Wie viel Strom erzeugt ein 800 Watt Balkonkraftwerk?

Bei der Berechnung der jährlichen Stromerzeugung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zu berücksichtigen sind dabei die Ausrichtung der Module, die Jahreszeit, die Sonneneinstrahlung und mögliche Verschattung sowie der Neigungswinkel der Module.

Es gibt die Faustformel für die Region Deutschland, dass pro installiertem Kilowattpeak (kWp) jährlich 900 kWh produziert werden.

Berechnung der Modulleistung: 0,8 * 900 kWh/kWp = 720 kWh jährliche Stromerzeugung.

Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 30 Cent/kWh ergibt sich eine Ersparnis von 216 € im Jahr.

Der eigens produzierte Strom kann 312 kg C02/Jahr vermeiden.

 

 

So können Sie die Stecker-Solargeräte beispielsweise installieren: