Aktuelles

Stand: 01.07.2025

1. Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen

Die untere Wasserbehörde untersagt mit der Allgemeinverfügung vom 30. Juni 2025 ab sofort und bis zum 30. September 2025 die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Des Weiteren wird die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen zeitlich eingeschränkt. - siehe Amtsblatt 22/2025 des Landkreises Havelland

  • Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist ab 01. Juli 2025 bis zum 30. September 2025 verboten. 
  • Die Beregnung von Grün- und Gartenflächen ist in den folgenden Monaten nur während der angegebenen Zeiten erlaubt.
Zeitraum der Beschränkung erlaubte Bewässerung zwischen
01. Juli 2025 - 30. September 2025

18:00 Uhr - 11:00 Uhr

 

Die untere Wasserbehörde weist vorsorglich daraufhin, dass illegale Wasserentnahmen gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 103 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden können.

Die Allgemeinverfügung ist aufgrund der viel zu geringen Wasserführung in den Fließgewässern und dem dramatischen Absinken der Wasserstände in Seen und Teichen erforderlich. Mit dem Verbot der Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern soll dieser besorgniserregenden Entwicklung, verbunden mit der Gefahr der Verschlechterung der Wasserqualität, entgegengewirkt werden.            

Die seit Februar anhaltende Trockenheit reiht sich in eine Serie niederschlagsarmer Jahre ein. Zwischen dem 01. Februar 2025 und dem 31. Mai 2025 war es laut Deutschem Wetterdienst so trocken wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Folgerichtig ist die zeitliche Beschränkung der Grundwasserentnahme erforderlich, weil durch die Beregnung tagsüber bei sommerlichen Temperaturen ein besonders hoher Wasserverlust eintritt.

Sofern eine Wasserentnahme zur Vermeidung erheblicher Schäden im Einzelfall unbedingt erforderlich ist, kann ein Ausnahmeantrag schriftlich bei der unteren Wasserbehörde, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow oder per Fax unter 03321 403-5460 gestellt werden.

Die Anträge sind ausführlich zu begründen. Werden erhebliche Schäden erwartet, ist zu begründen, dass diese Schäden nicht durch andere Maßnahmen hätten vermieden werden können.

 

2. Informationen zur hydrologischen Lage

Die aktuellen Wasserstände der Havel befinden sich im Anhang. Informieren Sie ich bitte täglich über diese Seiten:

Das Infoportal Hochwasser Deutschland: https://www.hochwasserzentralen.de/

Die Pegel der Bundeswasserstraßen: http://www.pegelonline.wsv.de/gast/start

Das Infoportal des Landes Brandenburg: https://pegelportal.brandenburg.de/start.php

Informationsplattform Niedrigwasser Brandenburg: Niedrigwasserportal Land Brandenburg

Das Infoportal des Landes Sachsen Anhalt: https://hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de/