Leistungsbeschreibung

Der Amtliche Lageplan zum Bauantrag hat eine Funktion im Bauordnungsrecht. Er stellt die Situation auf dem Grundstück vor Baubeginn fest, enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind oder auf solche Ermittlungen zurückgehen, die mit öffentlichem Glauben beurkundet sind und ermöglicht erst durch die Einzeichnung der geplanten Gebäude die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit der Errichtung derselben und eventuell zu beachtende Bedingungen.

Antragsberechtigte

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte
  • Erwerberinnen und Erwerber mit Vollmacht der zuvor Genannten

Erforderliche Unterlagen

  • Vermessungsantrag (siehe Formulare)
  • Wird vom Auftraggeber ein Projekteintrag gewünscht, so werden u.a. Grundrisse, Schnitte, Ansichten usw. der geplanten baulichen Anlage benötigt.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG)
  • Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)

Gebühren

  • Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
  • abhängig von der Größe des Baugrundstückes
  • Gebühren in Abhängigkeit der benötigten Arbeitszeit für den Projekteintrag