Der Amtliche Lageplan zum Bauantrag hat eine Funktion im Bauordnungsrecht. Er stellt die Situation auf dem Grundstück vor Baubeginn fest, enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind oder auf solche Ermittlungen zurückgehen, die mit öffentlichem Glauben beurkundet sind und ermöglicht erst durch die Einzeichnung der geplanten Gebäude die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit der Errichtung derselben und eventuell zu beachtende Bedingungen.