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Leistungsbeschreibung

Die Absteckung ist die Übertragung des geplanten Projektes in die Örtlichkeit. In der Regel ist der Zeitpunkt der Absteckung nach Genehmigung des Bauantrages, kurz vor Baubeginn. Bei z. B. einer Absteckung eines Einfamilienhauses werden die Achsen auf vorhandene Schnurgerüste übertragen oder die Gebäudeecken direkt durch einen Pfahl mit Nagel gekennzeichnet (Feinabsteckung) und i.d.R. die Oberkante des Fertigfußbodens in geeigneter Art angezeigt. Bei größeren Bauvorhaben kann es nötig sein, zunächst eine Grobabsteckung durchzuführen, um den Erdaushub durchführen zu können.

Antragsberechtigte

  • Bauherrinnen und Bauherren sowie deren Bevollmächtigte
  • i.d.R. wird diese Leistung zusammen mit dem Amtlichen Lageplan beantragt

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie oder Einsichtnahme der Baugenehmigung, um sicherzugehen, dass das Projekt auch so genehmigt, wie es geplant wurde
  • Vermessungsantrag (siehe Formulare)

Rechtliche Grundlagen

  • § 72 Abs. 9 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

Gebühren

  • Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) - Zeitgebühr
  • in Abhängigkeit der benötigten Arbeitszeit