Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Die Vereinigung von Grundstücken ist ein grundbuchrechtlicher Vorgang, bei dem auf Antrag der im Grundbuch eingetragenen oder künftigen Eigentümer bisher selbständige Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Grundstücke müssen eine örtliche und wirtschaftliche Einheit bilden.
Unter der Verschmelzung von Flurstücken wird die katastertechnische Zusammenfassung benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück verstanden. Die Verschmelzung setzt neben dem örtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dass die betreffenden Flurstücke nur einem Grundstück im Rechtssinn angehören, d.h. gegebenenfalls ist eine vorherige Vereinigung nötig.