Ziel der Grenzfeststellung ist es, Klarheit über den Grenzverlauf zu schaffen oder neue Grenzen zu bilden (siehe auch Zerlegungsmessung). Hierbei werden nicht festgestellte Grenzen auf Antrag ermittelt, mit dem Ziel der Feststellung und i.d.R. abgemarkt. Die Grenzfeststellung kommt zustande, wenn die Beteiligten erstmalig erklären, dass sie das Ergebnis der Grenzermittlung anerkennen oder keine Einwendungen erheben. Im Anschluss an die örtlichen Vermessungsarbeiten findet ein Grenztermin statt. Im Grenztermin wird den Beteiligten (Eigentümer/Nachbarn der von der Feststellung oder Abmarkung der Grenzen betroffenen Grundstücke) Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Wurden Abmarkungen vorgenommen, werden diese im Grenztermin bekannt gegeben.