Im Liegenschaftskataster ist jedes Flurstück nach seiner Lage zu bezeichnen. In erster Linie erfolgt diese Bezeichnung durch die Angabe von Straßennamen und Hausnummern oder nach der Gewanne, aber auch Namen von Wegen, Gewässern etc. sind möglich. Nicht korrekt nachgewiesene Lagebezeichnungen sind richtig zu stellen. Um die Nachweise diesbezüglich aktuell zu halten, ist eine enge Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gemeinden notwendig.
Rechtsgrundlagen u.a.: