Die Vereinigung von Grundstücken ist ein grundbuchrechtlicher Vorgang, bei dem auf Antrag der im Grundbuch eingetragenen oder künftigen Eigentümer bisher selbständige Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Grundstücke müssen eine örtliche und wirtschaftliche Einheit bilden.
Unter der Verschmelzung von Flurstücken wird die katastertechnische Zusammenfassung benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück verstanden. Die Verschmelzung setzt neben dem örtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dass die betreffenden Flurstücke nur einem Grundstück im Rechtssinn angehören, d.h. gegebenenfalls ist eine vorherige Vereinigung nötig.