Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Die Kinder- und Jugendärztinnen führen ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Amtshilfe für Sozial- und Jugendämter, sowie nach dem Brandenburgischen Schulgesetz durch.
Individualmedizinische Aufgaben:
- Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes einschließlich der Entwicklung und Erfassung körperlicher und seelischer Erkrankungen
- Früherkennung von Entwicklungsstörungen und Screenings z. B. auf Sehstörungen und Hörfehler
- Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Schließen von Impflücken
- Veranlassung und Koordination notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen
- Kooperation mit niedergelassenen Haus-, Kinder- und Fachärzten, Vermittlung von Fördermaßnahmen und psychosozialer Dienste sowie Maßnahmen der Jugendhilfe
- Betreuung und nachgehende Fürsorge
Beratende Aufgaben:
- Beratung von Eltern, Erziehern und Lehrern
- Aufzeigen zu erwartender gesundheitlicher Risiken und Belastungseinschränkungen in Kita, Schule, Ausbildung und Beruf sowie arbeitsmedizinische Primärprävention
- Beratung zur kindgemäßen Arbeitsplatzgestaltung in der Schule
- Beratung zur Bewegungsförderung, Ernährung und zu auditiven und visuellen Hilfen etc.
Mitwirkung an der kommunalen Gesundheitsberichterstattung
- Die bei den ärztlichen Untersuchungen der Kinder und Schüler erhobenen Daten werden für die kommunale Gesundheitsberichterstattung genutzt.
- Sie dienen dem Landkreis, den Städten und Gemeinden als Entscheidungshilfe bei der Gesundheits- und Sozialplanung.
Für eine Kontaktaufnahme mit den Sozialarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes folgen Sie bitte diesem Link.