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Die Betreuungsbehörde des Gesundheitsamtes

  • berät Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zu Fragen der rechtlichen Betreuung
  • informiert zu Vorsorgemöglichkeiten, wie Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • unterstützt das Betreuungsgericht bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang rechtliche Betreuer/-innen zu bestellen sind
  • sucht engagierte Menschen, die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche oder berufliche Betreuer/-innen interessieren
  • prüft die Zuverlässigkeit und Eignung von Betreuer/-innen und
  • ist zuständig für die Registrierung von Berufsbetreuer/-innen im Landkreis.

 

Bei der Betreuungsbehörde können sich alle Rat holen, deren volljährige Angehörige, Bekannte oder Nachbarn nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner für betreute Menschen, ehrenamtliche Betreuer/-innen, Bevollmächtigte sowie für Berufsbetreuer/-innen, Mitarbeitende von Beratungsstellen und Institutionen.

Information DS-GVO Betroffene und Dritte