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Zahnärztlicher Dienst

Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, standardisierte zahnärztliche Untersuchungen zur Früherkennung und Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn-, Mund- und Kieferbereich der Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Schulen einmal schuljährlich durch. Dabei werden die Sorgeberechtigten schriftlich über festgestellte Auffälligkeiten und eine Behandlungsbedürftigkeit informiert.

Der Zahnärztliche Dienst organisiert, koordiniert und führt präventive Maßnahmen im Rahmen der Gruppenprophylaxe insbesondere für 3 - 12-jährige Kinder durch. Gemäß § 21 Sozialgesetzbuch V erstreckt sich dies neben den zahnärztlichen Untersuchungen auf Mundhygieneaufklärung, Fluoridierungsmaßnahmen, Ernährungsberatung und Angstabbau vor der zahnärztlichen Behandlung, sowie Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch.

Ergänzend werden in den beiden Dienststellen des Gesundheitsamtes in Rathenow und Nauen Beratungssprechstunden vorwiegend für Eltern mit Vorschulkindern angeboten.