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Medizinalstatistik und Gesundheitsberichterstattung

Hier werden die grundlegenden Daten für die Statistik im Gesundheitswesen erhoben, ausgewertet und für die Gesundheitsberichterstattung zusammengestellt. Die Totenscheine werden überprüft, aufbereitet und dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg bzw. dem Krebsregister der Bundesrepublik Deutschland übermittelt. Das Gesundheitsamt kann auf Antrag den nächsten Angehörigen bei berechtigtem Interesse Auskünfte zu Eintragungen auf dem Totenschein erteilen.

Im Gesundheitsamt wurden bis 2020 Patientenakten der ambulanten medizinischen Einrichtungen der ehemaligen DDR verwaltet. Außerdem werden Gesundheitszeugnisse nach § 18 Bundesseuchengesetz im Archiv des Gesundheitsamtes aufbewahrt.

Die Gesundheitsberichterstattung wertet lokale und überregionale Daten aus, ermittelt Tendenzen und benennt aktuelle Entwicklungen. Sie erstellt Berichte über den Gesundheitszustand der Bevölkerung.