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Zur Einhaltung der Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers als unserem wichtigsten Lebensmittel überwachen die Mitarbeiter gemäß Trinkwasserverordnung Wasserversorgungsanlagen verschiedenster Art. Neben den öffentlichen Wasserwerken gehören hierzu auch Einzelwasserversorgungsanlagen (z. B. Hausbrunnen), Hausinstallationen öffentlicher Gebäude und nicht ortsfeste Versorgungsanlagen (z. B. Wassertanks in Fahrzeugen).
Zur Vermeidung von Legionelleninfektionen werden außerdem zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen mit entsprechendem Risikopotential in öffentlichen Einrichtungen hygienisch überwacht.
Während der Badesaison werden vom 01. 05. bis 15. 09. eines jeden Jahres regelmäßig die Badestellen an den Bädern an Gewässern in hygienischer Hinsicht überwacht und zur Kontrolle der Qualität des Badewassers beprobt. Aktuelle Untersuchungsergebnisse ausgewählter Badestellen sind während der Saison der Badestellenkarte des Landes Brandenburg zu entnehmen.
Einer behördlichen Überwachung unterliegen auch Schwimm-, Bade- oder Tauchbecken in öffentlichen Hallen- oder Freibädern und Saunaanlagen.